FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung

Wie kann ich einen Termin buchen?

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder über das Online-Formular, um einen Termin zu vereinbaren.

Welche Vorteile bietet eine Energieberatung?

Eine Energieberatung hilft Ihnen dabei, den energetischen Zustand Ihrer Immobilie zu bewerten und Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs zu erkennen. Ziel ist es, den Wohnkomfort zu verbessern, Energiekosten zu senken und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes nachhaltig zu steigern.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein iSFP ist ein detaillierter Plan, der den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes analysiert und Ihnen sinnvolle, schrittweise Sanierungsmaßnahmen aufzeigt. Dabei werden unter anderem die Gebäudehülle und die Heizungsart analysiert. Gleichzeitig werden mögliche Förderprogramme berücksichtigt. Zudem profitieren Sie mit einem iSFP in der Regel von höheren staatlichen Förderungen (z.B. BAFA-Bonus).

Wird eine Energieberatung (iSFP) gefördert?

Durch die BAFA-Förderung können Sie den Eigenanteil Ihrer Energieberatung deutlich reduzieren. Gefördert werden 50 % der Beratungskosten – bis zu 650 € bei 1–2 Wohneinheiten und bis zu 850 € Zuschuss ab 3 Wohneinheiten. Für WEGs sind zusätzlich bis zu 250 € Zuschuss für die Erläuterung des iSFP in der Eigentümerversammlung möglich (Stand: September 2026).

Wie läuft eine Energieberatung ab?

Informationen zum Ablauf einerEnergieberatung finden Sie hier.

Welche Förderprogramme gibt es für energetische Sanierungen?

Es gibt verschiedene Zuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Ich berate Sie gerne, was zu Ihrem Projekt passt.
 

Welche Schritte folgen nach der Energieberatung?

Nach dem Beratungsgespräch entscheiden Sie selbst, welche Sanierungsmaßnahmen Sie wann umsetzen möchten. Ein iSFP ist bis zu 15 Jahre gültig. Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Fördermittel biete ich Ihnen im Rahmen eines separaten Förderservices an.

Was beinhaltet der Förderservice?

Mit dem Förderservice unterstütze ich Sie bei der Beantragung und Abwicklung staatlicher Fördermittel für Ihre Sanierungsmaßnahmen und stelle sicher, dass die Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme eingehalten werden. Für viele Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters vorgeschrieben. Dazu gehört die Prüfung von Angeboten der Fachunternehmen sowie die Erstellung der erforderlichen technischen Nachweise, wie TPB (Technische Projektbeschreibung), TPN (Technischer Projektnachweis), BzA (Bestätigung zum Antrag) & BnD (Bestätigung nach Durchführung).

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie. Er gibt Kauf- oder Mietinteressenten einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Grundlage sind unter anderem die Bausubstanz und die technischen Eigenschaften des Gebäudes. Dadurch entsteht eine objektive Bewertung, die unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten ist und einen guten Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden ermöglicht.

Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Hierfür werden vorhandene Verbrauchsdaten verwendet. Das Ergebnis zeigt somit, wie viel Energie das Gebäude in diesem Zeitraum tatsächlich verbraucht hat.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Häufig gestellte Fragen zur Heizlastberechnung und zum hydraulischem Abgleich

Wann benötige ich eine raumweise Heizlastberechnung?

Sie dient als Grundlagefür die bedarfsgerechte Auslegung einer neuen Heizungsanlage (z.B. Wärmepumpe). Darüber hinaus bildet sie die Voraussetzung für die Berechnung eines hydraulischen Abgleichs.

Was ist eine raumweise Heizlastberechnung?

Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Verfahren B) ermittelt die benötigte Heizleistung für jeden einzelnen Raum eines Gebäudes und ist gesetzliche Pflicht als Grundlage für den hydraulischen Abgleich sowie die staatliche Heizungsförderung. Für die Berechnung erfasse ich alle relevanten Gebäudedaten bei Ihnen vor Ort.

Was ist ein hydraulicher Abgleich?

Für den hydraulischen Abgleich berechne ich den erforderlichen Durchfluss sowie die geeignete Voreinstellung der einzelnen Heizkörperventile. Dafür erfasse ich zusätzlich alle Heizkörper bei Ihnen vor Ort. Auf Basis der Berechnung, die ich für Sie durchführe, werden die Ventile von einem Installateur oder Heizungsbauer so eingestellt, dass eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Wärmeverteilung in allen Räumen gewährleistet ist.

Ist mein Gebäude für den Betrieb einer Wärmepumpe geeignet?

Eine Wärmepumpe wird in der Regel mit einer geringeren Vorlauftemperatur betrieben als klassische Heizungsanlagen. Um zu beurteilen, ob Ihr Gebäude mit der für eine Wärmepumpe geeigneten Vorlauftemperatur ausreichend beheizt werden kann, erfasse ich die einzelnen Räume und die darin vorhandenen Heizkörper. Anschließend berechne ich die für eine ausreichende Beheizung erforderliche Vorlauftemperatur für jeden Raum.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass die meisten Räume bereits mit einer niedrigen Vorlauftemperatur ausreichend beheizt werden können. Einige wenige kritische Räume benötigen jedoch oft eine höhere Vorlauftemperatur. Für diese Räume kann ein Austausch gegen größere Heizkörper vorgeschlagen werden, um die erforderliche Heizleistung auch bei einer niedrigeren Vorlauftemperatur sicherzustellen. Mit solchen Maßnahmen sind viele Gebäude grundsätzlich für den Betrieb einer Wärmepumpe geeignet.

Häufig gestellte Fragen zum Lüftungskonzept

Wann benötige ich ein Lüftungskonzept?

Gemäß DIN 1946-6 muss im Altbau ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird.

Hintergrund ist, dass durch Sanierungsarbeiten sich in der Regel der Luftwechsel im Gebäude verändert, da bisherige Undichtigkeiten reduziert werden. Durch die verbesserte Luftdichtheit muss daher auf ausreichende Lüftung geachtet werden, um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Das Lüftungskonzept enthält die Mindestanforderungen an den Luftwechsel.

Was ist ein Lüftungskonzept?

Ein Lüftungskonzept berücksichtigt unter anderem den notwendigen Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz sowie die gesundheitlichen Mindestanforderungen. Dafür prüfe ich zunächst, ob für Ihr Gebäude – beispielsweise nach einer Dachsanierung – lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. Im Anschluss berechne ich einen Vorschlag für eine geeignete Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude.